Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Ressort Chemikalien und Arbeit, 8004 Zürich

Anwenderschutz in der Pflanzenschutzmittelzulassung

Pflanzenschutzmittel (PSM) sind heute in vielen landwirtschaftlichen Anbausystemen ein wichtiger Produktionsfaktor, ohne den die hohe Qualität und der hohe Ertrag der agronomischen Erzeugnisse nicht garantiert werden könnten. Andererseits haben PSM oft auch gefährliche Eigenschaften. Sie dürfen deshalb in der Schweiz nur in Verkehr gebracht werden, nachdem sie vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zugelassen wurden. Die Zulassung wird erteilt, sofern der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt bei ihrer Anwendung gewährleistet ist. Bei diesem Verfahren sind verschiedene Bundesstellen an der Beurteilung der spezifischen Eigenschaften eines PSM beteiligt, eines davon ist das Ressort Chemikalien und Arbeit des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Dieses ist als Beurteilungsstelle für die Beurteilung der Schutzmassnahmen verantwortlich, die zur Sicherung der Gesundheit der beruflichen Anwenderinnen und Anwender von PSM nötig sind. Die Schutzmassnahmen, die für das Ansetzen und das Ausbringen der PSM nötig sind, leiten sich aus zwei Faktoren ab: (1) den gesundheitsgefährdenden Eigenschaften der Chemikalien und (2) der systemischen Exposition der Anwenderinnen und Anwender gegenüber dem PSM. Mit Hilfe von anerkannten Rechenmodellen wird die Exposition für die Anwender von PSM sowie für das Betriebspersonal bei Nachfolgearbeiten in den behandelten Flächen abgeschätzt. Die Beurteilungsstelle des SECO erstellt daraufhin ein Gutachten und formuliert darin die nötigen Schutzmassnahmen, um den Gesundheitsschutz der beruflichen Anwenderinnen und Anwender bei der vorschriftgemässen Anwendung von PSM zu gewährleisten.

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