Das Prüf- und Bewilligungsverfahren für Stalleinrichtungen
Serienmässig hergestellte Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen für landwirtschaftliche Nutztiere unterliegen in der Schweiz einem Bewilligungsverfahren. Bewilligungen werden erteilt, wenn die Anforderungen an eine tiergerechte Haltung erfüllt sind. Das Verfahren wurde 1981 eingeführt und hat zu einer Verbesserung der Qualität der Tierhaltung geführt. Der Artikel gibt einen Überblick über den Ablauf des Verfahrens und die damit gemachten Erfahrungen.
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Das Prüf- und Bewilligungsverfahren für Stalleinrichtungen