Wirkungskontrolle der Ökomassnahmen: Biologische Vielfalt
Fünf bis sieben Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche müssen auf jedem Betrieb als ökologische Ausgleichsflächen ausgewiesen sein um produkteunabhängige Direktzahlungen beziehen zu können. Zeigen die Öko-Massnahmen eine positive Wirkung auf die biologische Vielfalt? Werden dadurch die landwirtschaftlich genutzten Räume wieder vielfältiger und artenreicher? Welchen Beitrag liefern die Ökologischen Ausgleichsflächen? Diese Fragen versucht die FAL in Zusammenarbeit mit andern Institutionen in zwei Projekten abzuklären.
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Wirkungskontrolle der Ökomassnahmen: Biologische Vielfalt