Agroscope, Institut für Pflanzenbauwissenschaften IPB,1260 Nyon, Schweiz

Patente, Sortenschutzrechte und Farmers` Rights

Im Gegensatz zu Patenten und Sortenschutzrechten sind Farmers’ Rights (Rechte der Landwirte) heute noch kein operationeller Schutzmechanismus im Bereich der genetischen Ressourcen. Eines der Ziele der laufenden Revision des “International Undertaking on Plant Genetic Resources” (International Undertaking) der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen ist die weitere Konkretisierung der Farmers’ Rights. In den bisherigen Verhandlungen konnte man sich aber lediglich darauf einigen, dass die Realisierung der Farmers’ Rights in der Verantwortung der nationalen Regierungen liegt sowie auf die Aufzählung von einigen möglichen Inhalten dieser Rechte. Unabhängig davon, ob Farmers’ Rights auf der nationalen oder internationalen Ebene realisiert werden, stellen sich zahlreiche nach wie vor ungelöste Fragen. So muss beispielsweise festgelegt werden, welche Rechtsform und welchen Inhalt diese Rechte haben und wer Inhaber/in dieser Rechte sein kann. Sollten die Bestimmungen des Entwurfs für ein revidiertes International Undertaking betreffend Farmers’ Rights bis zum Abschluss der Revision unverändert bleiben, so müssen diese Fragen von den nationalen Regierungen bei der Realisierung dieser Rechte auf der nationalen Ebene beantwortet werden – zweifellos eine sehr schwierige und anspruchsvolle Aufgabe.

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