Eidg. Forschungsanstalt für Nutztiere (RAP), 1725 Posieux

Futtermittel: Prüfung der Zusammensetzung

Ab 2004 müssen die Futtermittelhersteller alle Ausgangsprodukte in Mischfuttermitteln deklarieren. Ebenso ist über den genauen Anteil jedes Produktes Aufschluss zu geben. Die Futtermittelkontrollbehörde, d.h. die Eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere (RAP) muss die Einhaltung dieser Vorschrift überwachen. Neben der Kontrolle der Etiketten müssen Futtermittelproben auf ihre Zusammensetzung geprüft werden. Für die mikroskopische Untersuchungen werden die Bestandteile in den verschiedenen Fraktionen sortiert. Die zusammengehörenden Partikel werden gewogen und ihr Anteil an der gesamten Probe berechnet. Diese Aufgabe verlangt sehr gute Kenntnisse aller Produkte und Nebenprodukte, die in Mischfuttermitteln vorkommen können. Um diese Fachkenntnisse zu erwerben, werden Literatur und Muster einer Sammlung studiert und verglichen. Die häufigsten Komponenten und ihre Merkmale werden fotografisch erfasst. Auch seltene Produkte werden dargestellt. Eine besondere Aufmerksamkeit wird dem Auffinden schädlicher und verbotener Substanzen beigemessen.

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