Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), 3003 Bern

Agrarpolitik 2011: Hintergründe, Strategie, Massnahmen

Am 17. Mai 2006 hat der Bundesrat die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) verabschiedet. Die vorgeschlagenen Änderungen in 6 Bundesgesetzen sind ein weiterer Schritt in der seit 15 Jahren laufenden Reform der schweizerischen Agrarpolitik. Der Bundesrat verfolgt damit drei Ziele. Erstens soll das Kostensenkungspotenzial im Ernährungssektor genutzt werden, um Konsumenten und Steuerzahlende in der Schweiz finanziell zu entlasten. Damit reduziert sich gleichzeitig die Verletzlichkeit der schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft gegenüber möglichen, zukünftigen Marktöffnungen. Zweitens soll das Reformtempo nicht über das für die Landwirtschaft sozialverträgliche Ausmass hinausgehen. Und schliesslich sollen die in den vergangenen Jahren erzielten Fortschritte im ökologischen Bereich gesichert und die ökologische Weiterentwicklung der Landwirtschaft gefördert werden. Kernstück der Agrarpolitik 2011 ist die Reduktion der Marktstützung um die Hälfte und die Umlagerung der bei der Marktstützung eingesparten Mittel zu den Direktzahlungen. Insgesamt betragen die für die Jahre 2008-2011 vorgeschlagenen Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft 13,5 Mrd. Franken. Dieser Betrag stellt eine Ausgabenobergrenze für die vier Jahre dar und entspricht in etwa den Aufwendungen des Bundes für die Landwirtschaft in der laufenden Periode 2004-2007.

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