Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART, CH-8046 Zürich

Gewässerschonstreifen – Wie viel Fläche ist betroffen?

Am 1. Januar 2008 ist eine Revision der Direktzahlungsverordnung in Kraft getreten. Neu wird unter anderem entlang von Oberflächengewässern ein Gewässerschonstreifen von mindestens sechs Metern Breite, statt bisher drei Metern, vorgeschrieben. Im Rahmen der Vernehmlassung wurde vor allem auf die grosse Fläche verwiesen, die von Nutzungsauflagen betroffen ist. Analysen der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART zeigen: die betroffene Landwirtschaftsfläche ist kleiner als oft befürchtet.

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