Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Rütti, CH-3052 Zollikofen

Bodenbeeinträchtigungen durch Tractor Pulling

Auf einer ackerbaulich genutzten, tiefgründigen Parabraunerde wurde in Niederbipp, Kanton Bern, in den Jahren 2002 bis 2006 jährlich eine Tractor-Pulling-Veranstaltung durchgeführt. Da zu befürchten war, dass der Boden insbesondere im Pistenbereich starken mechanischen Belastungen ausgesetzt sein wird, arbeitete die kantonale Bodenschutzfachstelle Auflagen für das Bewilligungsverfahren aus, um einen minimalen Schutz des Bodens vor anhaltenden Gefügeschäden (Verdichtungen) sicherzustellen. Die Organisatoren der Veranstaltung stellten diese Auflagen immer wieder in Frage oder ignorierten sie gar. Besonders gravierende Missachtungen im Jahr 2004 zogen bodenphysikalische Untersuchungen nach sich, um das Ausmass der Bodenbeeinträchtigungen zu beurteilen. Die Untersuchungen lassen den Schluss zu, dass die Auflagen im Pistenbereich gerechtfertigt sind, da sie dort helfen, gravierende Gefügebeeinträchtigungen im Unterboden zu vermeiden. Es stellte sich aber auch heraus, dass für die ausserhalb des Pistenbereichs liegenden, durch die Veranstaltungslogistik beanspruchten Flächen Auflagen zum Schutz des Bodens ausgearbeitet werden sollten. Angesichts ihres Schädigungspotentials sollten Freizeitveranstaltungen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen grundsätzlich nur sehr restriktiv bewilligt werden. Die im Beispiel der Tractor-Pulling-Veranstaltung gefundenen Bodenbeeinträchtigungen werfen ausserdem die Frage auf, ob flächenbezogene Direktzahlungen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) für Landwirtschaftsflächen, die für solche Veranstaltungen genutzt werden, noch gerechtfertigt sind.

Zum kompletten Archiv