Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART, Reckenholzstrasse 191, CH-8046 Zürich

Bedroht die Biodiversitätskonvention den biologischen Pflanzenschutz?

Die Biodiversitätskonvention wurde im Jahr 1992 verabschiedet. Sie verfolgt drei Zielsetzungen: 1) Erhaltung der biologischen Vielfalt, 2) Nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt, 3) Sicherung des Zugangs zu genetischen Ressourcen sowie ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der Biodiversität ergebenden Vorteile und Gewinne. Sie garantiert zudem, dass Staaten ein souveränes Recht auf ihre genetischen Ressourcen haben. Vereinbarungen, die den Zugang zu diesen Ressourcen und die gemeinsame Nutzung regeln, müssen von den beteiligten Parteien abgesprochen und schriftlich verfasst werden (Access and Benefit Sharing, ABS). Dies gilt auch für Organismen, die für den potentiellen Einsatz in der biologischen Schädlingsbekämpfung gesammelt und untersucht werden. Die Umsetzung der Biodiversitätskonvention hat in letzter Zeit bereits in verschiedenen Ländern das Sammeln und den Export von Organismen für die Forschung im Bereich der biologischen Schädlingsbekämpfung erschwert oder verunmöglicht. Die breite Anwendung dieser Praxis könnte die biologische Schädlingsbekämpfung, die auf die biologischen Vielfalt angewiesen ist, in Frage stellen. Bis Ende 2010 müssen die Mitgliedstaaten der Biodiversitätskonvention einen umfassenden Vorschlag zum ABS verabschieden. In Zusammenarbeit mit der Food and Agriculture Organisation (FAO) und mit deren finanzieller Unterstützung hat die International Organisation for Biological Control of Noxious Animals and Plants (IOBC) ein Grundsatzpapier verfasst, das kürzlich als FAO Bericht publiziert wurde (ftp://ftp.fao.org/docrep/fao/meeting/017/ak569e.pdf). Der Bericht enthält Empfehlungen, welche das Sammeln und den Austausch von Organismen für die biologische Schädlingsbekämpfung vereinfachen und Vorschläge für funktionstüchtige Rahmenbedingungen vorschlägt, Der Bericht soll die politischen Entscheidungsträger und Praktiker der biologischen Schädlingsbekämpfung informieren und unterstützen und die Verantwortlichen des biologischen Pflanzenschutzes dazu anhalten, in ihrem Land die Diskussionen mit der nationalen ABS Kontaktstelle zu führen, um die Bedürfnisse des biologischen Pflanzenschutzes zu berücksichtigen.

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