Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), 3003 Bern

Pflanzenschutzmittel und Oberflächengewässer: praxisnahe Schutzmassnahmen

Pflanzenschutzmittel (PSM) werden zum Schutz der Nutzpflanzen vor Schadorganismen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgebracht. Von da können sie durch Abdrift und Abschwemmung in angrenzende Lebensräume eingetragen werden. Für PSM-Wirkstoffe werden regulatorisch akzeptable Konzentrationen (RAC) für aquatische Organismen im Rahmen der Zulassung von PSM festgelegt. Die Umweltrisikobewertung vergleicht diese RAC-Werte mit erwarteten Umweltkonzentrationen in Oberflächengewässern. Wird ein zu hohes Risiko für die aquatische Lebensgemeinschaften berechnet, so werden spezifische Massnahmen zur Minderung des Risikos verfügt. Um Oberflächengewässer vor potenziell gefährlichen Wirkstoffen zu schützen, werden Abstandsauflagen erlassen. Durch technische Massnahmen wie Anti-Driftdüsen und/oder pflanzliche Barrieren ist es möglich, den Austrag bei der Anwendung von PSM zu verringern. Bei vorschriftsgemässer Ausbringung von PSM treten keine unannehmbaren Nebenwirkungen in der Umwelt auf.

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