Ausführungsbestimmungen der Agrarpolitik 2014 – 2017
Nachdem sich das Parlament klar für die Revision des Landwirtschaftsgesetzes, die sogenannte Agrarpolitik 2014-2017, ausgesprochen hat und das Referendum nicht zustande kam, hat der Bundesrat nun die Ausführungsbestimmungen beschlossen. Die geänderten Erlasse treten am 1. Januar 2014 in Kraft. Der Artikel skizziert das Kernstück, die Regelungen der neuen Direktzahlungsinstrumente, und zeigt auf, wie die Verordnungsänderungen und die Gesetzesanpassungen zusammenhängen. Zahlreiche neue Gesetzesbestimmungen sind zudem ohne Verordnungsbestimmungen direkt anwendbar.
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Ausführungsbestimmungen der Agrarpolitik 2014 – 2017