Agroscope, Institut für Pflanzenbauwissenschaften IPB, Schweiz

Pflanzenschutzmitteleinsatz – Risikomindernde Massnahmen bezüglich Abdrift

Bei der Sprühapplikation von Pflanzenschutzmitteln (PSM) werden Gewässer und andere Nichtzielflächen durch Abdrift belastet: Wirkstoffhaltige Tröpfchen werden verfrachtet und ausserhalb der Zielfläche abgelagert. Bei der Zulassung eines PSM wird das durch Abdrift verursachte Risiko für Nichtzielorganismen abgeschätzt. Wenn nötig, werden wirkstoff- und anwendungsspezifische Abstandsauflagen (Sicherheitsabstand mit Einsatzverbot) zwischen 6 und 100 m zu Oberflächengewässern und anderen Biotopen verfügt, um das Risiko für Wasserorganismen und terrestrische Nichtzielarthropoden auf einem akzeptierbaren Mass zu halten. Abdriftmindernde Massnahmen reduzieren den Eintrag in Nichtzielflächen und erlauben damit eine Reduktion der verfügten Abstände. Die anerkannten Massnahmen und die damit möglichen Verkleinerungen der Abstandsauflagen sind in der neuen Weisung des Bundesamtes für Landwirtschaft vom November 2013 definiert.

Zum kompletten Archiv