Pflanzenschutzmitteleinsatz – Risikomindernde Massnahmen bezüglich Abschwemmung
Pflanzenschutzmittel (PSM) können bei Regenereignissen durch oberflächlich abfliessendes Wasser aus behandelten Parzellen abgeschwemmt werden und so in Gewässer gelangen. Damit verbundene Risiken für Wasserorganismen werden bei der Zulassung von PSM beurteilt und gegebenenfalls risikomindernde Massnahmen vorgeschrieben. Derzeit kann zur Risikominderung von Abschwemmung eine Auflage zur Anlage eines sechs Meter breiten, bewachsenen Pufferstreifens verfügt werden. An der Forschungsanstalt Agroscope wurden nun im Auftrag des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) weitere Optionen für risikomindernde Massnahmen geprüft, die zukünftig bei der Zulassung von PSM als Auflagen verfügt werden können. Die Massnahmen sollen die Gewässerbelastung minimieren, gleichzeitig aber die landwirtschaftliche Produktion so wenig wie möglich einschränken. Das Ergebnis dieses Projekts ist eine Liste von Massnahmen, aus denen Produzenten diejenigen auswählen und kombinieren können, die in ihrem Fall besonders geeignet sind oder die sie aus anderen Gründen bereits anwenden (z.B. zum Erosionsschutz). Dazu zählen neben Pufferstreifen am Feldrand neu beispielsweise konservierende Bodenbearbeitung, Anlage von bewachsenen Streifen innerhalb der Parzelle sowie Begrünung in Dauerkulturen.
PDF-Vollversion
Pflanzenschutzmitteleinsatz – Risikomindernde Massnahmen bezüglich Abschwemmung