Agroscope Reckenholz-Tänikon ART, CH-8046 Zürich

Schnittzeitpunkt in Ökowiesen: Einfluss auf die Fauna

Gemäss der heutigen Direktzahlungsverordnung dürfen Ökowiesen je nach Landwirtschaftszone frühestens am 15. Juni, 1. Juli oder 15. Juli geschnitten werden. Vorverlegungen des Schnittzeitpunktes sind mit der Einwilligung der kantonalen Naturschutzämter möglich. Im Rahmen der Revision der Verordnung wird eine liberalere Handhabung diskutiert. Basierend auf den Lebenszyklen der Vögel und der Tagfalter wird abgeschätzt, welche Wirkung eine Vorverlegung auf diese Tiergruppen haben kann. Für beide Tiergruppen zeigt sich, dass bei einer Vorverlegung des Schnittzeitpunktes mehrheitlich mit negativen Wirkungen zu rechnen ist, weil vermehrt gefährdete Arten in empfindlichen Entwicklungsstadien betroffen werden. Eine Vorverlegung des Schnittzeitpunktes sollte daher weiterhin die Ausnahme bleiben.

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