Agroscope

Berechnung des landwirtschaftlichen Ertragswertniveaus weiterentwickelt

Das Ertragswertniveau ist eine wichtige Grundlage für die Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe, z.B. bei Hofübergaben. Agroscope hat die historisch gewachsene Berechnungsmethode auf der Basis von Methoden der Unternehmensbewertung weiterentwickelt.

Die Bäuerinnen und Bauern sollen Eigentümer des Bodens und des landwirtschaftlichen Betriebs sein. Zur Erreichung dieses eigentumspolitischen Ziels spielt der landwirtschaftliche Ertragswert nach Artikel 10 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht eine zentrale Rolle. Er ist bei der Übergabe landwirtschaftlicher Gewerbe und landwirtschaftlicher Grundstücke an die nächste Generation, bei der Belastung eines Betriebs mit Grundpfandrechten, sowie bei der Bestimmung von Gewerbepachtzinsen und Vermögenssteuern relevant. Der landwirtschaftliche Ertragswert wird anhand einer eidgenössischen Schätzungsanleitung geschätzt, die in regelmässigen Abständen an die Entwicklung des landwirtschaftlichen Ertragswertniveaus angepasst wird. Es ist daher sehr wichtig, dass dieses auf der Basis aktueller Methoden und nachvollziehbar berechnet wird.

Berechnung des landwirtschaftlichen Ertragswertniveaus untersucht

Die aktuelle Berechnungsmethode ist historisch gewachsen, inzwischen teilweise inkonsistent und stark durch die Buchwerte beeinflusst. Agroscope hat anhand der Daten der Zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten untersucht, welche Auswirkungen eine stärkere Orientierung an Unternehmensbewertungsmethoden auf das landwirtschaftliche Ertragswertniveau in der Tal-, Hügel- und Bergregion sowie für verschiedene Betriebstypen hätte.

Stärkere Orientierung an Mittelflüssen anstatt Buchwerten führt zu…

In der Unternehmensbewertung orientieren sich Ertragswertverfahren an den zukünftig erwarteten freien Mittelflüssen, deshalb wurde der landwirtschaftliche Ertrag vom Mittelfluss Landwirtschaft abgeleitet. Durch die Kombination von Informationen aus der Stichprobe Einkommenssituation und Betriebsführung können die mit dem Wohnhaus zusammenhängenden Mittelflüsse getrennt betrachtet werden. Die Betriebsleiterwohnung kann so anhand von der eingesparten Marktmiete bewertet werden.

…tieferen Werten für das landwirtschaftliche Unternehmen in der Hügel- und Bergregion

Für ein Wertniveau-Vergleich muss beim aktuellen Wertniveau der Ertragswert des Pachtlands (in der neuen Methode nicht enthalten) abgezogen und der Wert des Betriebsinventars (in der neuen Methode enthalten) hinzugefügt werden. Das Wertniveau für das landwirtschaftliche Unternehmen ohne Betriebsleiterwohnung ist in der Talregion bei beiden Methoden ähnlich hoch: ca. 640’000 Franken. In der Hügel- und Bergregion ist es nach der neuen Methode deutlich tiefer: jeweils ca. 407’000 und 265’000 anstatt 506’000 und 474’000 Franken. Bei den Betriebstypen liegt das Wertniveau nach der neuen Methode zwischen ca. 1 Mio. Franken für die Betriebstypen „Ackerbau“ und „Spezialkulturen“ und ca. 60’000 Franken für den Betriebstyp „Rindvieh gemischt“.

… sowie zu höheren Werten für die Betriebsleiterwohnung in allen Regionen

Das Wertniveau der Betriebsleiterwohnung ist nach der neuen Methode in allen Regionen deutlich höher – zwischen ca. 330’000 und 420’000 Franken – und hat damit einen wesentlichen Einfluss auf das Wertniveau insgesamt, mit Betrieb und Wohnhaus.

Fazit

  • Eine stärkere Orientierung an den Methoden der Unternehmensbewertung führt dazu, dass das landwirtschaftliche Ertragswertniveau die betriebswirtschaftliche Realität der landwirtschaftlichen Unternehmen im Mittel besser widerspiegelt.
  • Die Bewertung der Betriebsleiterwohnung auf der Basis der eingesparten Marktmiete führt im Mittel zu einer Erhöhung ihres Wertniveaus. Dies würde der Ungleichbehandlung der Miterben entgegenwirken und könnte die Akzeptanz der Werte erhöhen.
  • Praktische Auswirkungen auf die Übergabewerte und Belastungsgrenzen der Betriebe sind nur zu erwarten, wenn sich auch die eidgenössische Anleitung zur Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswerts am methodisch weiterentwickelten Ertragswertniveau orientiert. Da die aktuelle Schätzungsanleitung aus dem Jahr 2018 stammt, steht ihre Überarbeitung unter der Leitung des Bundesamts für Landwirtschaft demnächst an.
Zum kompletten Archiv